Gemäß Anlage 1 zum Rundschreiben Az.: S II 3 – 15040 / 3 des BMU vom
21.12.2018 in Verbindung mit der Fachkunde-Richtlinie Technik (nach
StrlSchV) ist für die genehmigungspflichtige Beförderung radioaktiver
Stoffe der Erwerb der Fachkunde für die Beförderung radioaktiver Stoffe
verpflichtend. Die Fachkundegruppe S8 " Genehmigungsbedürftige
Beförderung radioaktiver Stoffe" besteht aus dem Modul GG (Grundlagen
für Fachgruppen mit geringem Anforderungsniveau) und dem Modul BF
(Beförderung radioaktiver Stoffe), das insbesondere Regelungen aus dem
Gefahrgutrecht vermittelt. Der Aufbaukurs beinhaltet nur das BF Modul.
|