Unterweisung über den Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik für Ärzte,
die die Fachkunde im Strahlenschutz noch nicht erworben haben und daher
nur unter Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arztes
Röntgenbilder anfordern und Röntgenstrahlen anwenden dürfen. Grundlage
ist die Richtlinie "Fachkunde nach Röntgenverordnung/Medizin" Anlage 7,
Nr. 7.1.
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